DEMO gegen Polizeigesetz NRW in Köln

Am 24.11.18 DEMO gegen das Polizeigesetz in NRW

Geplanter Ablauf bisher:
15:00 Auftakt am Eigelsteintorburg
17:00 Abschluss: Breslauer Platz

NEIN ZUM NEUEN POLIZEIGESETZ NRW!
Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!
DEMO | SA, 24.11 | 15:00 UHR | KÖLN | EIGELSTEIN

Polizeigewalt: Kaum Schutz für Opfer


(zum Video von ARD Monitor vom 15.11.2018)
Polizisten würden immer öfter angegriffen und müssten besser geschützt werden. Mit dieser Begründung verschärfte die Bundesregierung 2017 das Strafrecht: Wer sich Polizisten widersetzt, riskiert heute auch für Bagatellen harte Strafen, sogar Haft.
Außerdem kann praktisch jede Handlung als Widerstand gewertet und so strafrechtlich verfolgt werden, sagen Fachleute.
Gewalt von Polizisten gegen Bürger bleibt dagegen oft ohne Folgen.
Der allergrößte Teil der Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtswidriger Übergriffe wird eingestellt. Dabei überschreiten Polizisten im Dienst nicht selten ihre Grenzen und gehen übermäßig hart gegen Bürger vor.
( ARD Monitor)

Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermu- tung und Gewaltenteilung aus.
Nach großem Widerstand in der Bevölkerung mit einer NRW-weiten Demo von 20.000 Menschen in Düsseldorf aus unterschiedlichsten Bereichen der Zivilgesellschaft und der Androhung von Verfas- sungsklagen von Bürgerrechtlern wurde die Abstim- mung verschoben und eine Überarbeitung des Gesetztes angekündigt. Wie zu befürchten war, besteht diese Überarbeitung einzig in kosmetischen Än- derungen, die nichts am antidemokratischen Charak- ter des Gesetzes ändern.
Das neue Polizeigesetz ermöglicht es, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durch- suchen, bis zu 2 Wochen in Präventivgewahrsam zu nehmen oder mit Hausarrest zu belegen und Staat- strojaner massiv einzusetzen. Der Staatstrojaner soll eingesetzt werden können, um Messenger wie What- sApp mitzulesen, bei sowohl vermeintlich verdächtigen Personen als auch deren gesamten sozialem Umfeld. Zudem wird die Videoüberwachung des öffentlichen Raums nochmals ausgeweitet.
Die „drohende Gefahr“ wurde gestrichen, allerdings bleiben die schwammigen Vorgaben für die „drohende terroristische Gefahr“ in einigen Paragraphen bestehen und es gibt einen Straftaten-Katalog, nach welchem die Polizei mit viel Interpretationsspielraum präventiv ein- greifen darf. Der Verdacht einer Straftat lässt sich im Zusammenhang mit Streiks, Demonstrationen oder Protestaktionen relativ problemlos konstruieren, um damit entsprechende Protestaktionen zu ‚terroristis- chen Aktionen‘ zu erklären.
All dies bedeutet: Unverdächtiges, grundrechtlich geschütztes Handeln wird verdächtig gemacht. Das hebt die Unschuldsvermutung auf. Menschen sollen zur Abwehr angeblicher „Straftaten“ für bis zu 28 Tage eingesperrt werden können.
Und wie willkürlich die Polizei sein kann, hat die Durchsuchung des Wiesencamps im Hambacher Wald gezeigt, welches ein Privatgrundstück ist und ohne richterlichen Beschluss wegen angeblicher Gefahr im Verzug durchkämmt wurde.
Strafbefugnisse im Polizeigesetz und der Eingriff bei Verdacht auch bei vermeintlich konkreter Gefahr ver- wischen die Grenze zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Tätigkeit.
Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. Es reicht schon, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein. Durch den im Polizeigesetz vorgesehen Ausbau von Strategischen Fahndungen werden von Rassismus betroffene Men- schen noch weit mehr als jetzt von „racial profiling“- Kontrollen getroffen werden. Auch Wohnunglose, psy- chisch Kranke, politisch Aktive, Streikende, Fussballfans und viele weitere werden die Maßnahmen verstärkt zu spüren bekommen.
Für das Gesetz werden Ängste in der Bevölkerung bewusst geschürt. Aus der Entwicklung der Krimi- nalität lässt sich das Polizeigesetz allerdings nicht be- gründen: 2017 hatte Deutschland die niedrigste Kriminalitätsrate seit einem Vierteljahrhundert. Trotz- dem sollen 2018 Verschärfungen der Polizeigesetze in NRW und mehreren Bundesländern durchgepeitscht werden. Auch bei der diesjährigen Konferenz der In- nenminister der Bundesländer (IMK) ist die Einführung und Angleichung der Polizeigesetze eines der Haupt- themen. Das ist der Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat.
Es muss also weiter darum gehen, die Neuregelung des Polizeigesetzes NRW durch den breiten Protest auf der Straße zu Fall zu bringen.
Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundeslän- dern auch – NEIN zum neuen Polizeigesetz in NRW; NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und NEIN zu massenhafter Überwachung. unter dem Deckmäntelchen von Sicherheit und Ordnung!
Wir fordern den Landtag NRW auf, die Gesetzesän- derungen nicht zu beschließen.
In ganz NRW werden am 24.11 Menschen dezentral auf die Straße gehen. Auch in Köln!
Organisiert wird die Aktion vom Kölner Bündnis gegen das Polizeigesetz.
DEMO | SA, 24.11 | 15:00 UHR | KÖLN | EIGELSTEIN
Facebook: „Demonstration: Nein zum neuen Polizeigesetz NRW!“