Atommüll-Export: USA erklärt Atommüll aus Jülich und Hamm-Uentrop für umweltverträglich

Die USA haben im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung die grundsätzliche Machbarkeit erklärt, hochradioaktiven Atommülll aus dem kommerziellen Versuchsreaktor Jülich und dem THTR Hamm-Uentrop zu übernehmen. Einen entsprechenden Bericht hat das Department of Energy vor wenigen Tagen veröffentlicht. Das ist noch keine Entscheidung, dass tatsächlich Atommüll-Exporte aus Deutschland in die USA stattfinden werden. Die „Endlager“-Kommission hatte sich für ein Export-Verbot solcher Abfälle ausgesprochen. Während die Bundesregierung immer wieder betont, dass lediglich ein Export der Jülicher Abfälle Thema für einen Export wäre, geht man in den USA davon aus, dass auch die THTR-Abfälle übernommen werden könnten. Ziel in den USA ist die Atomwaffenschmiede Savannah River Site (SRS).

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In Jülich lagern seit Jahren 152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem Versuchsreaktor AVR ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung. Offiziell heißt es immer noch, dass drei Optionen geprüft werden, um den Atommüll sicherer aufzubewahren. Eine Einlagerungsgenehmigung für diesen Atommüll für das Zwischenlager Ahaus gibt es bereits. Allerdings hat die Stadt Ahaus Rechtsmittel gegen diesen Beschluss angekündigt. Die Option eines neuen Zwischenlagers in Jülich wird zwar immer wieder von der Landesregierung in NRW betont, konkrete Planungen aber gibt es bis heute nicht. Der Betreiber selbst verfolgt vor allem die Option, den Atommüll in die USA zu verfrachten. Kritiker des Atommüll-Export befürchten, dass schon im kommenden Jahr Transporte nach Ahaus erfolgen könnten und später ein Export in die USA durchgeführt wird.

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Unklar bleibt die Situation was die bereits in Ahaus lagernden Atomabfälle aus dem Betrieb des Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktors Hamm Uentrop betrifft. Die Bundesregierung bestreitet, dass es Pläne gibt, auch diese in die USA zu versenden. In den USA allerdings sind auch diese Abfälle Gegenstand der Umwelt-Prüfung.

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Umstritten sind die Exporte, weil es sich in beiden Fällen im Grunde um Atommüll aus kommerziell betriebenen Reaktoren handelt, für die in Deutschland ein Exportverbot besteht. Auch die so genannte Wiederaufarbeitung ist nicht zulässig. Eine Ausnahme besteht lediglich für Forschungsreaktoren. Aus diesem Grund hatte der BUND in der „Endlager“-Kommission für einen Beschluss gesorgt, der auch für diese Reaktoren ein grundsätzliches Export-Verbot vorsieht.

Allerdings hat es bei der Umsetzung dieser Regelung im Bundestag Regelungen gegeben, die Schlupflöcher unter bestimmten Umständen zulassen. Dazu gehört vor allem das Proliferationsrisiko des Atommülls, also die Risiken, dass das Material für Atomwaffenzwecke mißbraucht werden könnte. Ein Risiko, dass für die Jülicher AVR-Abfälle jedoch kaum bzw. gar nicht besteht.

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Die Environmental Assessment (EA) für The Potential Acceptance and Disposition of Spent Nuclear Fuel Containing U.S.-Origin Highly Enriched Uranium from the Federal Republic of Germany (Spent Nuclear Fuel from Germany) (DOE/EA-1977) ist hier auf der Seite des DOE veröffentlicht.

Der WDR berichtet hier über die Entscheidung in den USA und mit Bezug auf die Presseerklärung des staatlichen Betreibers in Jülich: „Das Energieministerium der USA hat keine Bedenken, den Atommüll aus dem Jülicher Versuchsreaktor zurückzunehmen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen begrüßt das Ergebnis. Es sei ein wichtiger Schritt in dem umfangreichen Prüfverfahren, sagte ein Sprecher. Aber vor einer Entscheidung über den Transport in die USA müsse geklärt werden, ob die Aufbereitungsanlage dort den aktuellen technischen Anforderungen entspreche. Das wird von deutschen und amerikanischen Umweltaktivisten bestritten.

Parallel prüfen die Jülicher auch eine Verlagerung der 152 Castorfässer nach Ahaus und den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich.“

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft reagiert auf diese Entscheidung mit der folgenden PM (PDF): PRESSEMITTEILUNG
Jülich, 22. Dezember 2017

AVR-Brennelemente in Jülich Räumungsoption USA: Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA zur möglichen Rücknahme der AVR-Brennelemente erfolgreich abgeschlossen Das US-Energieministerium, Department of Energy (DOE), hat die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in den USA zu den zu erwartenden Auswirkungeneiner möglichen Übernahme der AVR-Brennelemente (AVR-BE) mit einem sogenannten „Finding of no significant impact“ (FONSI) positiv abgeschlossen.

Die nun veröffentlichten Ergebnisse der UVP, die im amerikanischen als „Environmental Assessment“ bezeichnet werden, lassen demnach für das Vorhaben keine nennenswerten Auswirkungen („no significant impact“) auf Mensch und Umwelt erwarten. Das DOE spricht in diesem Zusammenhang von „minimalen oder keinen Auswirkungen“.

Für eine Rücknahme der AVR-BE durch die Savannah River Site in South Carolina sind noch weitere technische Fragen zu klären, bevor eine Entscheidung zur Verbringung in die USA gefällt werden kann. Nach dem jetzt vorliegenden rechtsverbindlichen Abschluss der UVP werden die weiteren Schritte zur Verfolgung der USA-Option vorbereitet.

Hintergrund:
Nach dem Ende der bis zum 30.06.2013 befristeten Genehmigung für die Lagerung in Jülich hatte das Wirtschaftsministerium NRW als zuständige Atomaufsicht im Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der AVR-BE aus dem bisherigen Jülicher Zwischenlager angeordnet.

In der Vergangenheit haben die USA bereits mehrfach bestrahlte Kernbrennstoffe amerikanischen Ursprungs auch aus deutschen Forschungsreaktoren im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik zurückgenommen.

Weitere Informationen:

Link zum FONSI im Federal Register: http://energy.gov/node/918941
Link zur JEN-Website: www.jen-juelich.de“

Übernommen aus:
http://umweltfairaendern.de/