Applaus fürs Amtsgericht

Die Staatsanwaltschaft wollte einfach nicht einstellen, und der Richter hatte sich die Akte erst nach dem Strafbefehl genau angeschaut…
dann kommt so was raus:

http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Ribnitz-Damgarten/Freisprueche-fuer-Castor-Blockierer

Ribnitz-Damgarten
Freisprüche für Castor-Blockierer

Applaus für einen Freispruch: Anstatt die Atommüllgegner zu verurteilen, lobte der Richter die Protestaktion. Die Zuschauer im Gerichtssaal reagierten mit Beifall.
28.11.2013 13:40 Uhr

Vor dem Prozessbeginn gegen zwei Blockierer eines Castor-Transports im Februar 2011 fand vor dem Amtsgericht in Ribnitz-Damgarten eine Mahnwache statt.

© Bernd Wüstneck/dpa
Ribnitz-Damgarten. Das Amtsgericht Ribnitz-Damgarten hat zwei Blockierer eines Castor-Transports im Februar 2011 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Es sei völlig in Ordnung gewesen, was die 35 und 26 Jahre alten Männer gemacht hätten, fasste der Richter am Donnerstag seine Urteilsbegründung zusammen. Die Blockade sei weder als Nötigung noch als Störung des öffentliches Betriebs zu interpretieren. Die Männer hatten sich in Buchenhorst bei Ribnitz-Damgarten (Kreis Vorpommern-Rügen) an die Gleise gekettet, um den Transport der Behälter von Karlsruhe nach Lubmin kurz vor dem Erreichen des Ziels zu stoppen. Mit dieser symbolischen Aktion hatten sie unter anderem den Stopp des „sinnlosen Atommülltourismus“ gefordert.

Etwa 40 Atomkraftgegner hatten sich am Morgen vor dem Gericht versammelt und begleiteten den zweistündigen Prozess, der auch von umfangreichen politischen Meinungsäußerungen geprägt war. So forderte einer der Angeklagten in einem Beweisantrag die Anhörung von diversen Zeugen, unter anderem von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Im Gegensatz zur sonst üblichen Gerichtspraxis entwickelten sich teilweise angeregte Diskussionen zwischen den Prozessbeteiligten und auch dem Publikum. Diverse Äußerungen und insbesondere das Urteil waren von Beifall begleitet.

Der Richter betonte, dass es gerade beim Vorwurf der Nötigung viele unterschiedliche Urteile bis hin zum Verfassungsgericht gebe. Sein Freispruch sei nur auf diesen konkreten Fall zu beziehen und kein Freibrief für ähnliche Aktionen. „Ein anderes Gericht kann das genau anders entscheiden.“

Der Richter sah es als „logisch und konsequent“ an, dass die Männer mit ihrer Aktion Aufmerksamkeit und Medieninteresse erregen wollten. Mit einem Plakat am Rande der Bahnstrecke hätten sie das nicht erreicht. „Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauen.“

Während die Verteidigung Freisprüche für ihre Mandanten forderte, wollte der Staatsanwalt eine eher symbolische Bestrafung von 15 Tagessätzen à 15 Euro wegen Störung des öffentliches Betriebs. Ob er in Berufung gehen werde, ließ er nach dem Prozess offen.

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