Castor Gegner vor Gericht
Diese Presseerklärung erreichte uns heute:
Pressemitteilung des Anti-AtomBündnisses NordOst 26.11. 2013
Prozess gegen Atomkraftgegner
Der letzte Castor-Transport durch Mecklenburg-Vorpommern liegt nun schon
fast drei Jahre zurück. Dennoch sind Strafverfahren gegen aktive Menschen,
die sich dem hoch-radioaktivem Material entgegen stellten, noch nicht
abgeschlossen.
Gegen zwei Aktive aus Rostock, die sich zu Februar CastorTransport 2011
aus dem Kernforschungszentrum Karlsruhe nach Lubmin in der Nähe von
Ribnitz-Damgarten aus Protest an die Gleise gekettet hatten, wird in zwei
Tagen, dem 28.11.2013 ab 10:00, Raum 023 im Amtsgericht Ribnitz-Damgarten
wegen angeblicher Nötigung verhandelt.
Nach Meinung der Beschuldigten sitzen sie zu Unrecht auf der Anklagebank,
denn sie machten von Ihrem Versammlungsrecht Gebrauch, um ein deutliches
Zeichen gegen die Nutzung der Atomkraft zu setzen.
Kurz nach der Durchführung der Protestaktion kam es zum Super-GAU in
Fukushima und die Bundesregierung beschloss mal wieder den Ausstieg aus
der Nutzung der Atomenergie. Jedoch wird weiter in Atomkraftforschung
investiert, AKW Bauten im Ausland unterstützt und sowohl die
Urananreicherung in Gronau, die Herstellung von Brennelementen in Lingen
sowie der Handel und Transport von Rohstoffen und Fertigerzeugnissen der
Atomindustrie sind vom sogenannten Atomausstieg ausgenommen. Die fast
täglich laufenden Transporte radioaktiver und toxischer Stoffe, wie
Uranhexafluorid und fertige Brennelemente über Landstraßen und Autobahnen,
durch Städte und Dörfer, via Schienen- und Luftverkehr sowie über See
sollen also noch nicht mal bis zum geplanten Abschalten des letzten
Atommeilers in Deutschland im Jahr 2022 beendet werden.
Welche Gefahren damit einhergehen, zeigte zuletzt eine Beinahekatastrophe
am 1. Mai 2013 in Hamburg. Dort war Ladung des Frachters “Atlantic
Cartier” unter Deck in Brand geraten. Mit an Bord waren mehrere Tonnen
Uranhexafluorid, neben Spiritus und Raketentreibstoffen. Bei Freisetzung
von Uranhexafluorid und Reaktion mit Wasser kann es zu tötlichen
Verätzungen der Lungen in einem Umkreis von mehreren Kilometern kommen.
Glücklicherweise kam es wohl zu keiner Freisetzung von Uranhexafluorid.
Der Brand konnte erst nach 15 Stunden unter Kontrolle gebracht werden.
Zeitgleich fand wenige hundert Meter entfernt die Auftaktveranstaltung des
evangelischen Kirchentages mit mehreren zehntausend BesucherInnen statt.
Immer wieder kommt es zu solchen Unfällen und Brände auf Fähren sind auch
keine Seltenheit.
Zuletzt am 18.10.2013 kollidierte der Atomfrachter “Mikhail Lomonosov” in
der Nacht kurz vor Rügen mit einer Segelyacht. Der Kapitän der Segelyacht
gab an, dass der Gefahrgutfrachter nur unzureichend beleuchtet gewesen
wäre.
Auch über den Rostocker Hafen werden regelmäßig hochradioaktive Güter auf
Personenfähren von und nach Schweden mit transportiert.
Ist der Protest gegen diese unzumutbaren Gefahren kriminell oder die die
solches veranlassen?
Sollte sich Protest, trotz dieser akuten Gefahrenlagen, auf den bloßen
Appell bei Straßendemonstrationen beschränken?
Die Angeklagten werden vor Gericht darlegen, warum ein solches Verfahren
schon gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. “Nicht wir, die
Atomindustrie gehört auf die Anklagebank”, sagt einer der Angeklagten.
„Der Straftatbestand der Nötigung ist konstruiert, wie auch das Verfahren
zeigen wird. Wir sollen stellvertretend bestraft werden, damit nicht noch
mehr Leute auf die Idee kommen, sich wirkungsvoll gegen die Zumutungen der
Atomindustrie zur Wehr zu setzen.“
Gegen den scheinheiligen Atomausstieg der Bundesregierungen. Für die
sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit!
Vor dem Gericht wird es eine Mahnwache geben
Mit sonnigen Grüßen
Anti-Atom-Bündnis-Nordost
Kontakt:
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