Prozess gegen Schottern am 18. Juni 2012 in Lüneburg
Getroffen sind einige – gemeint sind wir alle:
Prozess wegen Unterschrift unter der Absichtserklärung „Castor?
Schottern!“ 2010
Am kommenden Montag, den 18. Juni 2012, findet der Prozess gegen Hermann
Theisen wegen seiner Unterschrift unter die Absichtserklärung von
„Castor? Schottern!“ 2010 vor dem Amtsgericht Lüneburg statt. Hermann
Theisen hat seine Unterschrift gegenüber der Staatsanwaltschaft
bestätigt und die Einstellung gegen eine Zahlung von 50 Euro an die
„Kinder von Tschernobyl“ abgelehnt. Zur Begründung erklärt er: „Ich
stelle die Strafbarkeit des Aufrufs in Abrede; es wäre also absurd, eine
Geldbuße zu akzeptieren. Ich habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt,
dass ich eine andere Rechtsauffassung habe: Für mich ist nicht der
Aufruf zum „Schottern“ strafbar, sondern die Nutzung der Atomenergie.“
Hermann Theisen lebt in Heidelberg und ist seit 25 Jahren in der
Anti-Atombewegung aktiv. Wegen seiner Teilnahme an gewaltfreien Aktionen
war er dreimal inhaftiert. Er wird verteidigt von Rechtsanwalt Martin
Heiming, dem Vorsitzenden des Republikanischen Anwältinnen- und
Anwältevereins und Mitherausgeber des Grundrechte-Reports.
Kommt alle und zeigt eure Solidarität!
Montag, 18. Juni 2012, 12:30 im Amtsgericht Lüneburg, Am Ochsenmarkt 3
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